Die DGUV unterteilt die Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln in zwei Arten, die Ordnungsprüfungen und die technischen Prüfungen. Eine Ordnungsprüfung befasst sich mit den Formalitäten rund um die zu prüfende Anlage. Es wird beispielsweise geprüft, ob alle entsprechenden Unterlagen vorhanden, Prüfumfang und Prüffrist definiert sowie die festgelegten organisatorischen Maßnahmen geeignet sind. Hinzu kommen weitere Überprüfungsmaßnahmen, die unabhängig von der Funktion der Anlage stattfinden. Ist die Ordnungsprüfung abgeschlossen, erfolgt eine technische Prüfung. Hierzu werden sicherheitstechnisch relevante Merkmale der Anlage oder des Betriebsmittels überprüft. Die Prüfung der technischen Anlage beinhaltet dementsprechend die Überprüfung von Zustand, Vorhandensein und Funktionsfähigkeit.
Technische Prüfungen: Prüfarten
Verschiedene Prüfarten dienen zur Testung der Anlagen. Je nach Art der Anlage kann dies eine innere oder äußere Sichtprüfung bedingen. Das bedeutet, dass die Anlage auf augenscheinliche Mängel überprüft wird. Als wichtiger Bestandteil der technischen Prüfung, wird die Besichtigung immer als erster Schritt durchgeführt. Der Prüfer muss auf Mängel und Schäden achten sowie die Eignung für den Einsatzzweck feststellen. Als zweiter Schritt erfolgt die Erprobung der Funktionen, denn die Schutz- und Sicherheitseinrichtungen müssen einwandfrei funktionieren, um die Mitarbeiter nicht zu gefährden. Dazu werden die Sicherheitsfunktionen, Verriegelung, Not-Halt- und Not-Aus-Funktion sowie weitere Funktionen überprüft. Im Allgemeinen werden die Melde- und Kontrollleuchten, die Befehlsgeräte sowie die Schutzeinrichtungen einer genaueren Betrachtung unterzogen. Den dritten Baustein der technischen Prüfung bildet die Messung, beispielsweise des Isolationswiderstandes oder die Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen. Durch die Vielzahl der zu prüfenden Betriebsmittel können die technischen Prüfungen vom Umfang variieren, sodass neben der elektrischen Prüfung noch andere Maßnahmen zur Überprüfung vorgenommen werden müssen. Die Prüfung eines Rolltors stellt zum Beispiel andere Anforderungen an den Prüfumfang als eine Krananlage. Ebenso muss bei einer Baustelle anders vorgegangen werden, als bei einer feuergefährdeten Betriebsstätte, da bei beiden die Gefährdung in einem anderen Bereich besteht und die Sicherheitsvorkehrungen dementsprechend angepasst sein müssen.
Dokumentation während der technischen Prüfung
Die Dokumentation von technischen Prüfungen sowie Ordnungsprüfungen darf nach DGUV nicht außer Acht gelassen werden. Erst mit der Dokumentation gilt eine Prüfung als vollständig abgeschlossen. Zudem bildet sie die Grundlage für die nächste sowohl technische Prüfung als auch Ordnungsprüfung. Damit die Dokumentation bei der nächsten Prüfung schnell wiedergefunden werden kann, bietet sich eine digitale Archivierung an. Mit der Online-Lösung von ECHT! SMART WORK können Sie auf die Prüfunterlagen jederzeit digital zugreifen, Prüffristen hinterlegen und die nächsten Termine für die einzelnen Anlagen und Betriebsmittel vermerken.