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Mann mit Schutzausrüstung bedient eine Maschine.

Schafft ein Unternehmen ein neues Arbeitsmittel oder eine elektrische Anlage an, so muss diese vor der ersten Inbetriebnahme einer Prüfung unterzogen werden, das schreibt die DGUV V3 vor. Die Erstprüfung für elektrische Anlagen hat verschiedene Gründe. Zum einen dient sie der Überprüfung der Funktion, diese muss einwandfrei und ordnungsgemäß sein. Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass die Anlage mit den vertraglichen Festlegungen übereinstimmt sowie den gesetzlichen Bestimmungen und Normen in Bezug auf die Sicherheit für Personen und Sachwerte entspricht. Im Detail bedeutet die Erstprüfung elektrischer Anlagen für den Besitzer, dass bei der Verwendung der Anlage weder die Sicherheit sowie Gesundheit seiner Mitarbeiter sowie andere Rechtsgüter bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet sind. Die Pflicht und die Verantwortung darüber sind nicht nur in der DGUV V3 festgehalten, sondern auch im Bürgerlichen Gesetzbuch und der Betriebssicherheitsverordnung. In Der DGUV V3 ist zudem geregelt, dass eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder einer Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung dieser erfolgen muss.

Voraussetzung für die Inbetriebnahme: Erstprüfung elektrischer Anlagen

Um eine elektrische Anlage und Arbeitsmittel rechtmäßig in Betrieb nehmen zu dürfen, ist eine Erstprüfung zwingend erforderlich beziehungsweise verpflichtend. Da nicht jede Anlage der gleichen Prüfung unterzogen werden muss, das heißt die Prüfung elektrischer Arbeitsmittel Abweichungen aufweisen kann, ist in der DGUV V3 lediglich festgehalten, dass geprüft werden muss. In welchem Umfang die Prüfung ablaufen soll, hängt von dem jeweiligen Prüfmittel ab. Daher ist der Besitzer dazu angehalten, vor der Erstprüfung der elektrischen Anlage den Umfang der Prüfung mit der verantwortlichen Elektrofachkraft festzulegen. Aus den Vorgaben der DGUV V3 geht hervor, dass die Erstprüfung nur von einer befähigten Person absolviert werden darf. Je nach Anlage wird diese befähigte Person von dem Hersteller direkt abgestellt oder beauftragt. Die erste Maßnahme, die diese Fachperson ergreifen muss, ist eine Gefährdungsbeurteilung. Denn für den Arbeitsschutz der prüfenden sowie anwesenden Personen verantwortlich ist die Fachkraft, die die Erstprüfung vornimmt. Eine ordentliche Gefährdungsbeurteilung umfasst die Ermittlung von möglichen Gefahren sowie die Festlegung von Maßnahmen zu deren Abwehr.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Erstprüfung von elektrischen Anlage zählt ein umfassendes Prüfprotokoll. Darin enthalten ist eine präzise Dokumentation der Prüfung. Erst wenn dieses Prüfprotokoll beziehungsweise einer Bestätigung über die erfolgreiche abgeschlossene Erstprüfung nach DGUV V3 durch den Hersteller befähigt die Anlage dazu, in Betrieb genommen zu werden.