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Person mit dem deutschen Gesetzbuch in der Hand

Die DIN-Normen, DGUV Vorschrift 3 und weitere Richtlinien bilden den Rahmen für die Wartung und Instandhaltung. Aus diesen Normen und Vorschriften können jedoch nur grobe Richtwerte entnommen werden, wenn es darum geht, was, wann und wie oft geprüft werde sollte. Die Grundlage für die Instandhaltung, vor allem von Maschinen bietet der Gesetzgeber. Verpflichtend wird eine Instandhaltung dann, wenn die Maschinen im Arbeitsumfeld genutzt werden. Der Arbeitgeber ist durch das Arbeitsschutzgesetz sowie die Betriebssicherheitsverordnung aufgerufen, seine Mitarbeiter am Arbeitsplatz aus gesundheitlicher sowie sicherheitstechnischer Sicht zu schützen. In § 10 BetrSichV ist genau vorgegeben, dass ein Arbeitgeber Maßnahmen treffen muss, um die geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen am Arbeitsplatz in puncto Maschinen einzuhalten. Letztendlich muss der Arbeitgeber den Nachweis über erfolgte Prüfungen und Instandhaltungsmaßnahmen gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen. Somit gilt eine Pflicht für die Wartung und Instandhaltung.

Wirrwarr bei der Instandhaltung von Maschinen

Pflicht schön und gut, doch wie genau eine Wartung und Instandhaltung bei sämtlichen Maschinen abzulaufen hat, ist nicht immer eindeutig. Viele Unternehmen sehen die Instandhaltung ihrer Maschinen als große Herausforderung an. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein bietet es sich an, die Instandhaltung genau zu planen. Orientiert werden kann sich an der Betriebssicherheitsverordnung, den Herstellervorgaben, den individuellen Anforderungen des Unternehmens sowie den Normen und Vorschriften zur Instandhaltung von Maschinen, wie die DIN-Normen oder die DGUV Vorschrift 3. Im Detail berücksichtigt eine genaue Wartungsplanung eine Gefährdungsbeurteilung der Maschinen sowie eine Festlegung der Prüf- und Wartungsintervalle. Zur Orientierung dienen an dieser Stelle die Bedienungsanleitungen der Hersteller. In den meisten Fällen wird dort angegeben, wann und in welchen Abständen die Maschinen gewartet werden sollten. Auch aus Sicht der Garantie ist dies eine ratsame Quelle. Hält man sich nämlich nicht an die Herstellervorgaben, so kann sich dies im Schadensfalle negativ auswirken. Die Richtlinien und Vorschriften der einzelnen Normen können zusätzlich beratend hinzugezogen werden. Des Weiteren hilft es, sich die DIN EN 31051 genauer anzuschauen. Dort werden im Allgemeinen die Instandhaltung sowie ihre Teilbereiche erläutert und welche Arbeiten bei der Wartung und Instandhaltung durchzuführen sind.

Hilfe bei der Instandhaltungsplanung

Eine Hilfe bei der Instandhaltungsplanung kann ein digitaler Wartungsplaner sein. Dieser vereint viele wichtige Funktionen innerhalb einer Software. Darunter fallen die Festlegung von Prüf- und Wartungsintervallen, das Erstellen von Protokollen und Checklisten, ebenso die Archivierung sowie das Festhalten von Mängeln. Abgerufen werden können die Informationen der einzelnen Maschinen über einen QR-Code, der an der Maschine angebracht ist. Wird der Code gescannt, erscheinen alle relevanten Informationen sowie die Aufgaben, die durchzuführen sind. Mit der Online-Lösung von ECHT! SMART WORK vereinfachen Sie Ihre Wartung und Instandhaltung und erfüllen die Anforderungen an die Rechtssicherheit, weil Sie keine Instandhaltung Ihrer Maschinen verpassen.