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Kinder im Klassenzimmer mit Lehrerin

Vom Eintreffen über den Aufenthalt bis zur Nutzung von digitalen Medien und Spiel- sowie Sportgeräten, in Schulen und Kindergärten wird Sicherheit groß geschrieben. Gerade die Eltern vertrauen darauf, dass ihre Kinder in der Schule oder im Kindergarten gut aufgehoben sind und die Sicherheit an erster Stelle steht. Jedoch lauern sowohl in der Schule als auch in der Kita verschiedene Gefahren, für klein und groß. Für Erzieher und Lehrer ist es der Arbeitsplatz, der verschiedene Faktoren der Arbeitssicherheit gewährleisten muss. Gleichzeitig müssen diese Institutionen dafür sorgen, dass die Gesundheit sowie die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen immerzu gewährleistet sind.

In der DGUV sind daher für beide Einrichtungen Anforderungen geregelt, die es zu erfüllen gilt, um die Gesundheit sowie Sicherheit der Mitarbeitenden und Kinder sicherzustellen. Welche Anforderungen das sind, was es in puncto Wartung und Instandhaltung zu beachten gilt, wie eine Gefährdungsbeurteilung in der Kita aussieht und was es mit der Regelung „Sichere Schule und Kindertagesstätten nach DGUV“ auf sich hat, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Gefährdungsbeurteilung in Kitas

Die Gefährdungsbeurteilung in Kitas ist im Hinblick auf die Mitarbeiter und Kinder ein elementarer Teil der Instandhaltung und Wartung. Damit lassen sich Gefahren feststellen sowie bewerten, um Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit in Kindergärten für alle beteiligten Personen zu ergreifen. Eine Gefährdungsbeurteilung in Kitas betrifft zunächst alle baulichen Aspekte, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes. Das sind im Detail Bauteile, die im Inneren eine Gefahrenquelle darstellen können, beispielsweise in der Küche der Herd, Backofen oder die Mikrowelle. Die elektrischen Betriebsmittel gilt es, regelmäßig von einer Fachkraft überprüfen zu lassen. Innerhalb der einzelnen Gruppenräume sowie dem Bewegungsraum können weitere Gefahren lauern. In wiederkehrenden Abständen müssen daher die Spiel- und Arbeitsmittel kontrolliert und gewartet werden. Dazu zählt eine sichere Befestigung von Sprossenwänden ebenso wie Maßnahmen, die Regale, Garderoben, Schubladen und sämtliches anderes Mobiliar vor dem Umkippen schützen.

Der Außenbereich hält weitere Gefahren bereit, die in einer Gefährdungsbeurteilung einer Kita berücksichtigt werden sollten. Die einzelnen Spielgeräte, wie Rutsche, Klettergerüst oder Schaukel können bei einer ausbleibenden Kontrolle zu schweren Unfällen führen. Gerade Kinder sind beim Spielen und Toben unvorsichtig, daher gilt es auch im Außenbereich mögliche Gefahrenquellen zu bewerten und diese in der Planung von Wartung und Instandhaltung zu berücksichtigen. Bei Spielplatzgeräten erfolgt daher nach DGUV eine Sicht- sowie Funktionskontrolle. Eine Sichtkontrolle sollte wöchentlich von den Mitarbeitern der Einrichtung durchgeführt werden, da diese Geräte nahezu täglich beansprucht und dadurch der Verschleiß hoch einzustufen ist. Die Funktionskontrolle sollte hingegen fachmännisch erfolgen. Aufgabe des Sachkundigen ist es, neben der Funktion auch die Stabilität zu überprüfen und das in einem Abstand von ein bis drei Monaten. Während einer jährlichen Kontrolle werden die Gerätschaften im Außen- aber auch Innenbereich auf Verschleiß und Verrottung kontrolliert. Wie in allen Bereichen ist auch hier die Dokumentation von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten vorgegeben. Treten bei der Prüfung oder Wartung etwaige Mängel auf, müssen diese umgehend beseitigt werden. Nimmt die Reparatur einige Zeit in Anspruch, so darf das Spielgerät nicht genutzt werden.

DGUV Regel 102 601

Was für Kindergärten gilt, muss auch in Schule berücksichtigt werden. Mitunter können in Schulen in Bezug auf Spielgeräte die gleichen Gefahren ausgemacht werden, wie in Kitas. Jedoch umfasst eine Gefährdungsbeurteilung in Kitas andere Bereiche als in Schulen. In der Schule sind neben Klettergerüst und Sportgeräten die einzelnen Klassenräume potenzielle Gefährdungsquellen. Gerade die naturwissenschaftlichen Räume, in denen experimentiert wird, unterliegen strengen Sicherheitsauflagen. Eine sichere Schule nach DGUV umfasst eine Vielzahl an Maßnahmen und Anforderungen, die es zu erfüllen gilt. Festgelegt in der DGUV Regel 102 601, soll diese Schulbetreibern bei der Umsetzung und Einhaltung von Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und weiteren gesetzlichen Vorgaben helfen. Die DGUV Regel 102 601 dient im Allgemeinen der Ergreifung von präventiven Maßnahmen, um die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern und Schülern sicherzustellen.

In Bezug auf die Pflege und Instandhaltung werden in der DGUV Regel 102 601 Schulleitung sowie Hausmeister und Reinigungskräfte zu Verantwortung gezogen. Diese sind zuständig für die Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen. Dazu zählen sowohl regelmäßige Sicht- und Funktionskontrollen als auch Reinigungen, Prüfungen und Reparaturen. Gefahrenquellen können beispielsweise mangelhafte oder ungeeignete Arbeits- und Betriebsmittel, unzureichende Hygiene, ungeeignete Arbeitsräume oder Witterungseinflüsse sein. Eine sichere Schule nach DGUV umfasst daher auch eine Organisation der einzelnen Arbeitsmaßnahmen. Die Regelmäßigkeit von Wartung und Instandhaltung ist dabei ein wichtiger Faktor. Ein Wartungsplaner hilft dabei, die anfallenden Arbeiten zu sortieren, wann diese fällig sind und festzulegen in welchem Rhythmus diese wiederholt werden müssen. Die Ver- und Einteilung der Aufgaben verlangt ein gewisses Organisationstalent, da auf den laufenden Betrieb, sprich Unterricht sowie gegebenenfalls auf Nutzung Dritter geachtet werden muss. Gerade Sporthallen werden außerhalb des Schuldbetriebes zumeist von Vereinen genutzt. Gefahren können also nicht nur innerhalb der Schulzeit auftreten, sondern auch während der Nutzung Dritter außerhalb dieser. Mit einem Wartungs- und Prüfplaner behalten Sie, als Schul- oder Kitaverantwortlicher den Überblick, sodass Gefahren vorzeitig festgestellt und beurteilt werden können. Sind Sie auf der Suche nach einer geeigneten Software, informieren Sie sich auf unseren Seiten näher über die Online-Lösung von ECHT! SMART WORK. Haben Sie Fragen zu unserer Software und wie diese auf Ihre Schule oder Kindergarten angepasst werden kann, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.