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Ausschnitt Computertastatur mit dem Kürzel CE für CE-Konformitätserklärung auf einer Taste

Die Begriffe Konformitätserklärung und Übereinstimmungserklärung werden in jedem Bereich unterschiedlich definiert. Die Konformitätserklärung ist beispielsweise eine verpflichtende Erklärung für Hersteller, um ein Produkt auf den Markt bringen zu dürfen. Übereinstimmungserklärungen können zudem als Synonym der Konformitätserklärung verstanden werden oder aber als Fachbegriff im Bauwesen etwas ganz anderes meinen. Welche Definitionen dahinter stecken und wieso sie im Prüf- und Wartungswesen relevant sind, erklären wir Ihnen in diesem Blogartikel.

Was ist eine Konformitätserklärung?

Konformitätserklärungen finden sich bei Herstellern, Betreibern und Unternehmern jeglicher Branche. Diese sind einem Produkt, einer Dienstleistung oder einer Organisation zugehörig. Die Konformitätserklärung nimmt den Anbieter eines Produkts oder einer Dienstleistung nach der Norm ISO/IEC 17000 sozusagen in die Pflicht zu bestätigen, dass die Anforderungen für das Produkt oder die Dienstleistung erfüllt werden. Bekannt ist diese Erklärung vor allem in Bezug auf Produkte. Sie ist als EU-Konformitätserklärung dafür verantwortlich, ob ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann. Durch das Kürzel CE ist eine Konformitätserklärung erkennbar und darf im europäischen Wirtschaftsraum angeboten werden. Die CE-Konformitätserklärung ist Teil der technischen Unterlagen und kann von Aufsichtsbehörden zur Vorlage verlangt werden. Das Aussehen des Dokuments ist an keine Vorgaben gebunden. Inhaltlich verhält es sich hingegen anders. Auf Grundlage verschiedener Normen und dem Blue Guide der europäischen Kommission werden die Inhalte festgelegt. Das Ausstellen einer solchen Erklärung ist bestimmtem fachkundigem Personal vorbehalten. Jedoch besteht keine Notwendigkeit, Tests oder Prüfungen durchzuführen, um eine Konformitätserklärung auszustellen.

Was ist eine Übereinstimmungserklärung?

Eine Übereinstimmungserklärung kann als Synonym für die Konformitätserklärung verstanden werden. Beide Begriffe werden vor allem in der Automobilbranche gleichgesetzt. Die EU Konformitätserklärung und EG Übereinstimmungserklärung werden von Fahrzeugherstellern ausgestellt und dienen als Nachweis, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht. Abseits der Automobilbranche taucht der Begriff der Übereinstimmungserklärung im Bauwesen auf. Dort wird damit ein Dokument bezeichnet, das Unternehmer ausstellen, um festzulegen, wie ein Baumittel rechtmäßig genutzt werden darf. Darin enthalten ist Art und Weise einer fachgerechten Nutzung. Der Hersteller gibt also die Rahmenbedingungen an, wie Bauelemente genutzt und verbaut werden dürfen. Zudem muss diese beispielsweise auch die speziellen Anforderungen an den Brandschutz beinhalten. Die Übereinstimmungserklärung kann sich sowohl auf Produkte als auch auf ausgeführte Dienstleistungen beziehen. Bestätigt ein Unternehmen den Einbau eines Bauproduktes, so stellt es eine fachgerechte Übereinstimmungserklärung aus.

Die Verbindung zu Prüf- und Wartungsarbeiten

Auf die Baubranche bezogen, unterscheiden sich beide Erklärungen in einem relevanten Punkt. Die CE-Konformitätserklärung bezieht sich rein auf die baulichen Produkte. Wohingegen Produkte sowie Dienstleistungen, sprich der Einbau der Produkte, mit einer Übereinstimmungserklärung gemeint sein können. Zum Erhalt einer Übereinstimmungserklärung gehen dieser Prüfprozesse voraus, die bei der Vergabe einer Konformitätserklärung nicht vonnöten sind. Die CE-Zertifizierung erhalten die Produkte durch ein bestimmtes Vergabeverfahren. Gemeinsam ist beiden Erklärungen, dass die Hersteller und Dienstleister die Produkt- oder Dienstleistungsanforderungen erfüllen und diese bestätigen. Zugleich geht es auch um die Einhaltung bestimmter Vorschriften, Vorgaben sowie Normen. Die Erklärungen hängen im weitesten Sinne auch mit den Prüf- und Wartungsarbeiten zusammen. Als erste Instanz verweisen sie darauf, dass das Produkt den gestellten Anforderungen entspricht und zugleich, wenn es sich um ein Bauteil oder eine Maschine handelt, auch fachgerecht verbaut oder installiert wurde. Nach Inbetriebnahme ist es wichtig, dass das Produkt weiterhin den Anforderungen entspricht, einwandfrei genutzt werden kann und entsprechend keine Gefahren birgt. Als Kontrollmaßnahmen dienen daher regelmäßige Prüf- und Wartungsarbeiten. Das kann bei einem Gebäude die Überprüfung des Brandschutzes oder der Heizungsanlage sein und bei Maschinen die allgemeine Funktionskontrolle.