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Mann mit Sicherheitshelm und -brille vor einer Maschine

Wer eine DGUV V3 Prüfung seiner Anlagen und Maschinen durchführen lassen möchte, der muss dies von einem ausgebildeten Prüfdienstleister erledigen lassen. Nicht nur die Prüfung ist gesetzlich verpflichtend und gilt für alle Arbeits- sowie Betriebsmittel, sondern auch, wer die Prüfung durchführen darf. Laut der Betriebssicherheitsverordnung § 2 Abs. 6, darf die DGUV V3 Prüfung nur von einer befähigten Person ausgeführt werden. Von der Steckdosenleiste über die Kaffeemaschine bis hin zu den großen Produktionsanlagen, Ausnahmen werden keine gemacht. Schließlich kann von jedem Gegenstand, der an das Stromnetz angeschlossen ist, eine Gefahr ausgehen. Aus diesem Grund ist eine Prüfung auch kein leichtes Unterfangen. Viele Schritte und Regeln müssen beachtet werden und auch Gefahren können von dem Prüfgerät ausgehen, wenn ein Laie sich an der Prüfung versucht.

Welche Anforderungen muss ein Prüfdienstleister erfüllen?

Der Prüfdienstleister bildet die Schnittstelle zwischen Prüfung und Unternehmen. Er kennt sich mit den Vorschriften aus, die festlegen, wie eine DGUV V3 Prüfung abzulaufen hat und was geprüft werden soll. Vor allem dient die Unterschrift eines Prüfdienstleisters am Ende des Protokolls dem Unternehmen als Nachweis, sollte ein Schadensfall eintreten. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es daher immer besser, die Prüfdienstleistungen eines Fachmannes in Anspruch zu nehmen. Als Fachmann gelten ausgebildete Elektriker sowie Ingenieure der Elektrotechnik. Welche Anforderungen ein Prüfdienstleister zu erfüllen hat, wird in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, kurz TRBS, festgelegt. Nach TRBS 1203 muss die befähigte Person, also der Prüfdienstleister, eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben. Dazu zählt ebenfalls eine vergleichbare Qualifikation, wie beispielswiese ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik. Neben der Ausbildung braucht der Prüfer praktische Erfahrung mit den Arbeitsmitteln und das über einen angemessenen Zeitraum. Erst wer nachweislich die Funktions- sowie Betriebsweise der Anlage kennt, ist befähigt, eine Prüfung durchzuführen. Gleiches gilt für die Prüfung an sich. Der Prüfdienstleister muss mit den Aufgaben vertraut sein, Schäden erkennen und Gefahren ermitteln können. Zugleich muss er an vergleichbaren Prüfungen von Arbeits- und Betriebsmitteln teilgenommen haben.

Ein Prüfdienstleister muss mehrere Prüfungen pro Jahr durchführen, Weiterbildungen sowie Schulungen wahrnehmen, damit er seine Prüfpraxis behält. Hat er hingegen länger keine Prüfung abgenommen, so liegt es in seiner Verantwortung, die Prüfpraxis aufzufrischen, indem er bei Prüfungen Dritter anwesend ist. Diese Anforderungen werden in der TRBS 1203 unter dem Punkt „zeitnahe berufliche Tätigkeit“ zusammengefasst. Dazu zählt auch das Wissen über sämtliche Regelungen und Vorschriften die Prüfung sowie den Arbeitsschutz betreffend. Im Detail umfasst dieses Wissen die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, die Anforderungen an die Beschaffenheit sowie die Regelungen der Unfallversicherungsträger. Darunter fallen beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung, sämtliche DGUV-Regeln oder die DIN-Normen. Dieses Wissen dient dazu, dass die befähigte Prüfperson den arbeitssicheren Zustand der Arbeits- und Betriebsmittel beurteilen kann.

Prüfungen koordinieren und Abläufe effizienter gestalten

Der Ablauf, vom ersten Kontakt bis zum Folgetermin, mit einem Prüfdienstleister kann mit einem Prüf- und Wartungsplaner effizient gestaltet werden. Eine digitale Lösung kann dem Unternehmen sowie dem Prüfdienstleister einige Schritte im Ablauf vereinfachen. So zum Beispiel die Zusammenstellung der Geräteliste. Mit der Software von ECHT! SMART WORK kann jedes Gerät mit einem QR-Code ausgestattet und über das Tablet oder Smartphone abgerufen werden. Relevante Informationen für die DGUV V3 Prüfung, Daten und Dokumente können einzeln hinterlegt und jederzeit eingesehen werden. Hinzu kommen individuelle Checklisten, die für jedes Arbeitsmittel erstellt werden können.

Die Archivierung der Prüfprotokolle kann ebenso schnell wie effizient vollzogen werden. Der Prüfer kann das Protokoll direkt über Tablet oder Smartphone erstellen, unterschreiben und dem jeweiligen Gerät zuordnen. Damit werden handschriftliche Protokolle und eine analoge Archivierung überflüssig. Somit können die Prüfprozesse optimiert und die gesamte Wartung nachhaltig gestaltet werden.