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Ausschnitt einen digitalen Ordners. Der Mauszeiger schwebt über dem Wort „Protocol“

Findet eine Prüfung nach DGUV V3 statt, ist es erforderlich die Prüfung anhand eines Prüfprotokolls nach DGUV V3 zu dokumentieren. Das DGUV Protokoll dient als Nachweis der regelmäßigen Prüfung, die jedes Unternehmen, das elektrische Anlagen besitzt, in regelmäßigen Abständen absolvieren muss. Sollte ein Unternehmen daher aufgefordert werden einen Nachweis für die absolvierten Prüfungen der vergangenen Jahre zu erbringen, dient das Prüfprotokoll DGUV V3 als Beleg für die Prüfung. Ohne ordnungsmäßige Dokumentation ist dies schwer nachzuvollziehen.

Ein Prüfprotokoll dokumentiert die Prüfung einer elektrischen Anlage und hält gleichzeitig alle wichtigen Informationen darüber fest. Neben dem Namen des Prüfers, Datum der Prüfung, Art der Prüfung und der Bezeichnung des geprüften Geräts, ist das Festhalten von Ergebnissen, durchgeführten Maßnahmen sowie eventuellen Mängeln relevant.

Die E-Check-Protokolle gewährleisten nicht nur die Sicherheit der Maschinen, sondern vor allem den Schutz der Mitarbeiter, die mit diesen Maschinen arbeiten. Zudem helfen sie im Falle eines Unfalls bei Versicherungs- oder Haftungsfragen. Eine Prüfung sollte daher regelmäßig stattfinden, um die Geräte auf dem neuesten Stand zu halten. Ein fehlerhaft ausgefülltes Protokoll kann ebenso schwerwiegende Konsequenzen mit sich ziehen wie eine nicht regelmäßig stattfindende Prüfung. Nach DGUV V3 ist ein Unternehmen verpflichtet, die elektrischen Anlagen zu prüfen, bevor diese zum ersten Mal in Betrieb genommen werden, eine Änderung oder Instandsetzung vorgenommen wurde und in einem bestimmten Zeitintervall.

Aufbewahrung und Archivierung der DGUV Protokolle

Die Prüfprotokolle DGUV V3 sollten mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Um eine Regelmäßigkeit nachvollziehen zu können, wird empfohlen, die DGUV-Protokolle fünf bis zehn Jahre zu archivieren. Die Aufbewahrung sowie Archivierung der E-Check-Protokolle kann digital oder in Papierform erfolgen. Zwar ist vom DGUV nicht vorgeschrieben, wie die Protokolle aufbewahrt werden sollen, jedoch empfiehlt es sich, sie digital zu sichern. So vermeiden Sie eine Vielzahl an Ordnern und haben jederzeit alles im Blick.

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