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Prüfung nach DGUV V3 – was muss geprüft werden?

Die Prüfung nach DGUV V3 ist eine Vorschrift, nach der alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen eines Unternehmens geprüft werden müssen. Aufgrund dieser vergleichsweise vagen Definition stehen viele Betriebe vor der Frage, welche Gerätschaften nun im Detail gemeint sind. Gleichzeitig ist es enorm wichtig, die Prüfung nach DGUV V3 durchzuführen, da ansonsten hohe Strafen folgen können. Deshalb nehmen wir uns der DGUV V3-Prüfung genauer an und zeigen Ihnen, worauf zu achten ist.

Was ist eine Prüfung nach DGUV V3?

Beginnen wir mit den Grundlagen: Die DGUV ist die Abkürzung für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Ihre Vorschriften gelten für alle Unternehmen der Berufsgenossenschaften. Die Prüfung nach DGUV V3 wurde im Jahr 1979 als BGV A3 eingeführt und im Jahr 2014 in die DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Es handelt sich dabei um eine Unfallverhütungsvorschrift, die sich den gewerblich genutzten elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln widmet. Damit möchte die DGUV die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erhöhen.

Was fällt unter die DGUV V3-Prüfung?

Grundsätzlich ist in der DGUV Vorschrift 3 von ortsveränderlichen Geräten, ortsfesten Geräten, elektrischen Anlagen und elektrischen Maschinen sowie nicht-elektrotechnischen Arbeiten in deren Nähe die Rede. Mit Letzterem sind beispielsweise Bau- und Montagearbeiten gemeint. Bei der Prüfung nach DGUV V3 wird also geprüft, ob die eingesetzten elektrischen Geräte, Anlagen und Maschinen tatsächlich sicher sind.

Zu den ortsveränderlichen Geräten gehören:

  • Bürogeräte wie Computer, Drucker, Monitor
  • Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger
  • Werkzeuge wie Bohrmaschine, Handkreissäge, Winkelhammer
  • Kabeltrommeln, Mehrfachsteckdosen, Verlängerungsleitungen, Anschlussleitungen
  • Laborgeräte, Messgeräte
  • Lampen
  • Akkubetriebene Geräte wie Laptops und Akkubohrer

Die ortsveränderlichen Geräte unterliegen der DGUV V3-Prüfung in einem Intervall von allen sechs Monaten und auf Baustellen alle drei Monate.

Zu den ortsfesten Geräten gehören:

  • Ortsfeste Geräte mit Steckverbindung wie Kühlschränke und Hebebühnen
  • Betriebsmittel innerhalb elektrischer Anlagen wie Motoren und Lampen
  • Elektrische Betriebsmittel, die nur vorübergehend fest angebracht sind

In sensiblen Bereichen gemäß DIN VDE 0100 Gruppe 700 sind ortsfeste Geräte jährlich zu prüfen. Im Bürotrakt genügt die Prüfung nach DGUV V3 im Intervall von vier Jahren.

Zu den elektrischen Anlagen gehören:

Stationäre Anlagen und nichtstationäre Anlagen – die stationären Anlagen werden so definiert, dass sie einen Zusammenschluss mehrerer elektrischer Betriebsmittel bilden, die einzeln geprüft werden. Zum Beispiel:

  • Heizungs-, Klima und Lüftungstechnik
  • Brandmeldeanlagen
  • Rolltore, Schranken
  • Aufzüge, Rolltreppen

Nichtstationäre Anlagen werden speziell für den Betrieb zusammengebaut und im Anschluss wieder zerlegt, wie es auf Bau- und Montagestellen häufig der Fall ist. Generell ist die Elektroprüfung der DGUV für elektrische Anlagen mindestens alle vier Jahr vorgesehen. Bei Anlagen gemäß DIN VDE 0100 Gruppe 700 ist eine jährliche DGUV V3-Prüfung verpflichtend.

Zu den elektrischen Maschinen gehören:

  • Maschinen mit elektrischen Antrieben und hohen Schutzmaßnahmen wie Roboteranlagen, Produktionsstraßen, Pressen

Meist sind die elektrischen Maschinen mit Notfallknöpfen versehen, um den Betrieb sofort zu stoppen und unmittelbar drohende Gefahren bestmöglich abzuwenden.

Um die Übersicht über all die verschiedenen Wartungsarbeiten und Prüfungen zu bewahren, kann Ihnen ein digitaler Prüfplaner helfen. Mit diesem können Sie alle Arbeiten bequem über Smartphone, Tablet oder PC überblicken.