Elektrische Betriebsmittel werden regelmäßig geprüft und gewartet, um das Schadensrisiko für die Maschine und vor allem den Menschen zu reduzieren. Doch auch von nicht-elektrischen Betriebsmitteln können große Gefahren ausgehen. Gemeint sind damit beispielsweise Leitern und Tritte. Im betrieblichen Alltag stellen diese ein hohes Gefahrenpotenzial für die Arbeiter dar. Durch den erhöhten Stand, auch wenn dieser bei einem Tritt nicht allzu hoch erscheint, steigt das Risiko einer Verletzung durch einen Absturz. Um das Risikopotenzial zu minimieren, werden Arbeitgeber in die Pflicht genommen, ihre Leitern und Tritte einer regelmäßigen Leiterprüfung zu unterziehen.
Leitern und Tritte: Prüfung auf Gesetzesgrundlage
Die Sicherheit der Arbeitnehmer muss während ihrer Arbeitszeit jederzeit gewährleistet werden. Dafür Sorge zu tragen hat der Arbeitgeber, vor allem wenn er seinen Angestellten Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die ein hohes Gefahrenrisiko mit sich bringen. Das gilt für alle Betriebsmittel, ob elektrisch oder nicht, gleichermaßen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Betriebssicherheitsverordnung. In dieser sowie der DGUV ist festgehalten, welche Arbeitsmittel einer Prüfpflicht unterliegen. Dazu zählen Leitern und Tritte gleichermaßen. Laut BetrSichV sind diese Arbeitsmittel, die einer wiederkehrenden Leiterprüfung bedürfen. Hinzu kommen spezifische DIN-Normen und berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Bezug auf bestimmte Leitertypen.
Geprüft werden muss in regelmäßigen Abständen, das legen §§ 3 und 14 der BetrSichV fest. Wie bei fast allen zu prüfenden Arbeitsmitteln entscheidet der Einzelfall, in welchem Abstand und wie häufig geprüft werden muss. Denn auch bei Leitern und Tritten gibt es Unterschiede. Von Rollleitern und Stehleitern über Schiebeleitern bis Podestleitern und Hängeleitern, die Artenvielfalt ist groß und dementsprechend auch die Gefahren. Die Verantwortung über die Festlegung der Prüftermine obliegt dem Arbeitgeber. Einfluss auf diese Wahl haben neben dem speziellen Gefahrenpotenzial nach Bauart zudem die Häufigkeit der Benutzung, die Beanspruchung des Materials sowie die Schwere etwaiger vorausgegangener Mängel.
Leiterprüfung nach DGUV
Eine Leiterprüfung nach DGUV verlangt eine regelmäßige Prüfung und zwar im Sinne einer Sicht- und Funktionsprüfung. Dabei wird neben der Funktionalität vor allem die Sicherheit der Leitern und Tritte geprüft. Bei der Sichtprüfung hat der Prüfer die Bauteile auf Anzeichen von Verschleiß, Verformung und Zerstörung zu überprüfen. Zudem muss er die Leitern und Tritte auf Vollständigkeit der einzelnen Bauteile sichten. Hinsichtlich der Funktion ist darauf zu achten, ob die Verbindungselemente ordnungsgemäß funktionieren. Stellt der Prüfer bei der Leiterprüfung nach DGUV Mängel oder Schäden fest, die die Verwendung der Leiter oder des Tritts unmöglich machen, so ist das beschädigte Arbeitsmittel nicht mehr einsatzfähig. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich das Arbeitsmittel aus dem Verkehr zu ziehen, ehe es repariert oder ersetzt wurde. Damit Sie den Überblick über Mängel und Prüftermine behalten, empfehlen wir Ihnen unsere Online-Lösung. ECHT! SMART WORK stellt Ihnen einen digitalen Wartungs- und Prüfplaner bereit, der die Prüftermine Ihrer Arbeitsmittel stets im Blick behält. Informieren Sie sich über die Vorteile und die Funktionen unserer Software.