Klein, rund, weiß und hängt zumeist an der Zimmerdecke in der Wohnung: Der Rauchmelder. Er übernimmt eine wichtige Rolle innerhalb von Gebäuden. Bei aufsteigendem Qualm oder Rauch soll er die Personen in dem Gebäude rechtzeitig warnen, bevor ein Feuer ausbricht und kein Entkommen mehr aus dem Gebäude ist. Der ohrenbetäubende Lärm soll sogar nachts dafür sorgen, dass die Bewohner des Hauses frühzeitig vor der möglichen Gefahr gewarnt werden. Auch wenn das Essen mal anbrennt, der Rauchmelder im Flur somit losgeht und man kurz genervt von dem Geräusch ist, ist es wichtig dass der Rauchmelder funktioniert. Die Rauchmelder-Wartung ist daher umso wichtiger.
Gerade in Mietshäusern oder -wohnung ist jedoch nicht immer ganz klar, wer die Wartung übernimmt. Ist es der Vermieter, oder muss der Mieter selber ran? Fakt ist zumindest, dass in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer die Rauchmelder-Wartung gesetzlich verpflichtend ist. Die Anbringung der Rauchmelder obliegt dementsprechend dem Vermieter oder Eigentümer des Gebäudes. Grundsätzlich ist es auch der Vermieter, der die RWM-Wartung übernimmt. Ob er die Prüfung nun selber übernimmt oder einen externen Dienstleister beauftragt, ist ihm überlassen. Jedoch wird dies nicht in allen Bundesländern so gehandhabt. In den Landesverordnungen von Bayern, Hessen und Niedersachsen werden die Mieter für die Rauchmelder-Wartung verantwortlich gemacht, wenn der Vermieter dies nicht selber übernehmen möchte. Insgesamt sind es neun Bundesländern, die nach diesem Prinzip die Verantwortlichkeit der Rauchmelder-Prüfung an die Mieter übertragen.
Die Regelungen der einzelnen Landesbauordnungen werden jedoch von dem BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, zu Nichte gemacht. Da das BGB auf Bundesebene agiert, hat dieses einen höheren Stellenwert als die einzelnen Verordnungen der Bundesländer. Somit wird auch die Verpflichtung über die Rauchmelder-Wartung hinfällig, zumindest für die neun Bundesländer, in denen dem Mieter die Zuständigkeit obliegt. Das BGB hält fest, dass der Vermieter einer Wohnung für die Installation sowie Instandhaltung der in dem Gebäude verbauten Gerätschaften und Gegenstände zuständig ist. Daher muss er dafür Sorge tragen, dass auch die Rauchmelder regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden. Der Mieter hingegen ist verpflichtet, dem Vermieter die Ausübung der Wartung und Instandhaltung zu ermöglichen. Er muss dem Vermieter oder externen Dienstleister dementsprechend Zugang zu dem Mietobjekt gewähren, um etwaige Instandhaltungsarbeiten, Prüfungen sowie Wartungen ausführen zu lassen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Legen Mieter sowie Vermieter einvernehmlich fest, dass der Mieter die Rauchmelder-Wartung übernimmt, ist dies ebenfalls rechtens. Der Vermieter muss dann lediglich überprüfen, ob der Mieter seiner Pflicht zufriedenstellend nachgekommen ist.
Was gilt es bei der RWM-Wartung zu beachten?
Wie bei allen anderen Geräten, Betriebsmittel und Co. gelten auch bei Rauchmeldern die Hersteller-Vorgaben in puncto Prüfungsintervall. Die meisten Hersteller empfehlen, die Rauchmelder alle 12 Monate zu warten. Die genauen Angaben finden sich zumeist in der Bedienungsanleitung des Gerätes. Sind Mieter und Vermieter darüber übereingekommen, dass der Mieter die Wartung übernimmt, muss der Vermieter die Bedienungsanleitung aushändigen, sodass der Mieter seiner Pflicht nachkommen kann. Die Prüfung umfasst im Detail die Kontrolle der Batterien und gegebenenfalls den Austausch dieser, Überprüfung mittels Drücken der Prüftaste, Rauchmelder regelmäßig entstauben, sodass die Raucheintrittsöffnungen frei sind.
In der Regel werden die Wartungs- und Prüfarbeiten von einem externen Dienstleister durchgeführt. Dieser hat das nötige Expertise sowie Wartungssoftware, um die Rauchmelder-Wartung durchführen zu können. Die Protokollierung der Rauchmelder-Prüfung ist ebenso wichtig, um etwaige Mängel festzuhalten. Besteht ein Rauchmelder die Wartung beispielsweise nicht, so kann das Protokoll dem Vermieter als Nachweis dienen, dass der Rauchmelder ausgetauscht werden muss. Die richtige Wartungssoftware für Sie als Dienstleister finden Sie bei uns, ECHT! SMART WORK. Informieren Sie sich über die Funktionen und die Einsatzbereiche unserer Online-Lösung, damit Sie Ihr Prüfverfahren effizienter gestalten können.