Als Wartung wird in der Instandhaltung ein Arbeitsschritt bezeichnet, der sich mit der Wiederherstellung des Sollzustandes einer Anlage oder eines Gebäudes befasst. Nachdem eine Inspektion durchgeführt wurde, ist es Aufgabe der Wartung, die Anlage in ihren Sollzustand zurückzubringen. Gleichzeitig dient eine regelmäßige Wartung dem Schutz der Anlage. Durch sie soll eine fortschreitende Abnutzung verzögert oder gar ganz verhindert werden. Die anfallenden Wartungsarbeiten sind von Anlage zu Anlage unterschiedlich und hängen von Herstellervorgaben ab. Daher muss immer individuell, nach Herstellervorgaben, entschieden werden, welche Arbeiten notwendig sind. Wie eine Anlage oder technische Arbeitsmittel gewartet werden müssen, müssen Hersteller seit der EG Maschinenrichtlinie von 2006 in ihrer Betriebsanleitung angeben. Im Allgemeinen umfasst die Wartung Reinigungs- sowie Pflegearbeiten. Darunter fallen die Prüfung, Justierung, Auswechslung, Anbringung, Neueinstellung und Abgleichung von einzelnen Bauteilen. Hinzu kommen die Überprüfung von Einstellungen und Füllständen, das Erfassen von Messwerten sowie die Dokumentation der einzelnen Arbeiten in einem Wartungsplaner.
Die einzelnen Wartungsarbeiten dienen vor allem der Erhaltung von Garantieansprüchen. Umso wichtiger ist daher die Dokumentation der Wartung. Sie dient als Nachweis, sollte die Anlage innerhalb der Garantie Mängel oder sonstige Probleme aufweisen. Nur mit einer vollständigen Dokumentation können dann die Garantieansprüche geltend gemacht werden. Eine klare Vorgabe, in welchen Zeitabständen eine Wartung durchgeführt werden sollte, gibt es nicht. Die Intervalle hängen, ebenso wie die einzelnen Wartungsarbeiten, von der Anlage oder Maschine und eventuellen Vorgaben des Herstellers ab. Empfohlen wird jedoch ein halbjährliches Wartungsintervall.
Wartung und Instandsetzung – miteinander verbunden?
Der Instandhaltungsprozess ist ein Konstrukt aus vier verschiedenen Arbeitsschritten, wobei letzterer, die Reparatur, nicht immer zum Einsatz kommen muss. Sie alle bauen aufeinander auf. Bei Wartung und Instandsetzung verschwimmen die Grenzen jedoch. Sie beide dienen der Wiederherstellung des Sollzustandes. Wartungsarbeiten, die an Anlagen durchgeführt werden, sind auch gleichzeitig als Instandsetzungsmaßnahmen anzusehen. Fällt bei der Wartung ein Defekt oder Mängel auf, der durch den Austausch eines Bauteils behoben werden muss, so handelt es sich um eine Instandsetzung.
Instandsetzung, Inspektion und auch Wartung, sie alle sind Teil der Instandhaltung. Die rechtlichen Vorgaben dazu stehen in der DIN-Norm sowie der DGUV V3. Damit sind Anlagenbesitzer verpflichtet, regelmäßige Prüf- und Wartungsarbeiten vorzunehmen und zu dokumentieren. Am einfachsten gelingt dies mit einem digitalen Wartungsplaner. Prüftermine, Wartungsintervalle und Archivierung von Dokumentationen sowie Protokollen haben Sie so in einer Software vereint und immer griffbereit. Wie ein solcher Wartungsplaner funktioniert kann, sehen Sie bei ECHT! SMART WORK. Mit unserer Online-Lösung behalten Sie den Überblick über Ihre Prüf- und Wartungsprozesse.