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Person führt Wartung eines Aufzuges durch

Um längere Ausfallzeiten zu vermeiden und Personen bei Benutzung von Fahrstühlen zu sichern, stellt die regelmäßige Wartung von Aufzügen eine unerlässliche Handlung dar. Aufzugbetreiber müssen jederzeit sicherstellen, dass der Aufzug einwandfrei funktioniert. Dafür Sorge zu tragen hat der Betreiber durch entsprechende Wartungen sowie Prüfungen. Gewährleistet wird die Wartung von Aufzügen durch Vorschriften wie der DIN EN 13015. Des Weiteren findet sich die Pflicht in der Betriebssicherheitsverordnung, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie der Aufzugsrichtlinie.

Wartung von Aufzügen – Vorschriften und Regelungen

Bevor ein Aufzug überhaupt in Betrieb genommen werden kann, muss er bereits verschiedene Anforderungen erfüllen. Die Grundlage für die Anforderungen bildet das Aufzug-Grundgesetz. Die Aufzugsrichtlinie ist verantwortlich für das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen in der EU. Was genau beim Einbau eines Aufzugs beachtet werden muss, welche Vorkehrungen zu treffen sind und weitere Vorgaben werden in der DIN-Reihe EN 81 ausführlicher aufgezeigt. Sind diese Vorkehrungen getroffen und der Aufzug ist in Betrieb genommen, greifen die anderen Vorschriften, die sich mit der Wartung von Aufzügen befassen. Seit 2015 zählen Aufzüge gemeinhin als Arbeitsmittel und sind dementsprechend nach der BetrSichV an die gesetzlichen Pflichten zur Prüfung, Wartung, Instandhaltung gebunden. Hinzu kommen strengere Vorgaben zur Prüfung, Modernisierung sowie der Pflicht zur Installation von Notrufsystemen.

In der DIN EN 13015 sind konkrete Regelungen zur Wartung von Aufzügen enthalten, die unter anderem die zeitlichen Wartungsintervalle sowie weitere Anforderungen an die Instandhaltung zusammenfassen. Nach der DIN EN 13015 werden die Wartungsintervalle anhand verschiedener Faktoren empfohlen. Die Wartungsintervalle werden anhand der Nutzungsstärke, dem Alter sowie der Aufgabe des Aufzuges ermittelt. Sicherheitsrelevante Aufzüge sind beispielsweise Krankenhausaufzüge und sollten dementsprechend jeden Monat gewartet werden. Gleiches gilt für Aufzüge, die mehr als 40.000 Fahrten im Monat leisten. Bei verglasten Aufzügen empfehlen sich sechs Wartungen im Jahr. Ebenso für Aufzüge mit 6.000 Fahrten im Monat oder die älter als 15 Jahre sind. Es gilt also je älter, häufiger genutzt oder sicherheitsrelevanter der Aufzug ist, desto öfter muss er gewartet werden, um den Verschleiß so gut es geht zu verringern oder zu verzögern. Dies bezieht sich jedoch nur auf die Wartung, Aufzüge müssen hingegen auch von einem Experten nach TÜV-Richtlinien geprüft werden. Die TÜV-Prüfung steht alle zwei Jahre an. Die Prüfplakette, die der Aufzug nach der Hauptprüfung erhält, zeigt an, wann er das letzte Mal eine Prüfung durch einen Servicetechniker erhalten hat. Geprüft werden dann alle sicherheitsrelevanten Bauteile des Aufzuges.

So ein Aufzug besteht aus vielen Bauteilen und Komponenten. Diese wartungsrelevanten Bauteile können beispielsweise die Türen und Eingänge, die Schachtausstattung, das Steuerungssystem oder die Geräte im Maschinenraum sein. Ebenso muss die Wartung von Fachpersonal durchgeführt werden. Als Prüfdienstleister empfiehlt sich eine digitale Wartungssoftware, mit der alle Termine sowie Prüfarbeiten auf einen Blick abrufbar sind. Behalten Sie die Übersicht bei der Wartung von Aufzügen mit der Online-Lösung von ECHT! SMART WORK.