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Ein idyllischer Spielplatz in der waren Abendsonne

Bei der Planung und dem Bau eines Kinderspielplatzes gibt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten, die die Sicherheit der dort spielenden Kinder gewährleisten sollen. Schon in der Planungsphase sollte die Langlebigkeit, Pflege und Wartung der entstehenden Spielgeräte mit bedacht und berücksichtigt werden, denn eine regelmäßige, reibungslose Wartung des Spielplatzes ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Sicherheit unserer Kinder.

Schon vor der ersten Inbetriebnahme des Spielplatzes, wird folgendes kontrolliert:

  • Die korrekte Installation und stabile Aufstellung der Geräte
  • Ausreichende Sicherheitsabstände und Freiräume zwischen den Spielgeräten
  • Stoßdämpfende Böden

Die regelmäßige Prüfung und Wartung der Spielgeräte ist dann die zweite Säule der Spielplatzsicherheit für unsere Kinder. Diese Wartungs- und Prüfarbeiten müssen von qualifizierten Personen in festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden. Der Träger des Spielplatzes ist verpflichtet, für die Wartung des Spielplatzes und die Wartung der Spielgeräte ein Prüfmanagement gemäß der europäischen Norm DIN EN 1176 Teil 7 einzuführen. Dies beinhaltet:

  • Tägliche bis wöchentliche Sichtkontrolle zum Erkennen und Entfernen von Gefahrenquellen wie zum Beispiel Scherben oder Spritzen, von Verschmutzungen oder offensichtlichen Beschädigungen. Die kontrollierende Person muss offiziell eingewiesen sein.
  • Monatliche bis vierteljährliche Inspektion und Funktionskontrolle zur Überprüfung der Funktionalität und Standsicherheit der Spielgeräte. Diese Wartung der Spielgeräte muss von einer entsprechend qualifizierten Person durchgeführt werden.
  • Jährliche Hauptinspektion zur Feststellung des allgemeinen Zustandes und zur umfassenden Wartung des Spielplatzes. Eine detaillierte Beurteilung des Gerätezustands, der Verankerungen und des umliegenden Geländes gehört mit dazu. Für diese Hauptinspektion zur Wartung des Spielplatzes dürfen ausschließlich Spielplatzsachkundige und Spielplatzsachverständige herangezogen werden.

Der TÜV-geprüfte Spielplatz

Beispielsweise der Technische Überprüfungsverein, der TÜV, kann den Spielplatz kontrollieren, prüfen und warten. Der TÜV verfügt über das entsprechende Fachpersonal, um die Spielplatzabnahme und -prüfung gemäß des Produktsicherheitsgesetzes sowie allgemein anerkannter technischer Standards durchzuführen. Hat der TÜV einen Spielplatz geprüft und gewartet, erhält er das typische, achteckige Prüfsiegel, das ausreichende Produktqualität und -sicherheit nachweist.

Mit der Prüfungs- und Wartungs-Software von ECHT! SMART WORK haben die Betreiber von Kinderspielplätzen –  Stadtverwaltungen, KiTas, Campingplätze, Kirchenverbände und so weiter – das gesamte Prüfmanagement, also zum Beispiel die Zyklen, in denen die unterschiedlichen Wartungseinsätze anfallen, stets im Blick, und die Sicherheit unserer Kinder bekommt die Aufmerksamkeit, die sie verdient.