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Industrietore

Für ein reibungsloses rein- und rauskommen im industriellen aber auch kleineren Sinne, sorgen Toranlagen. Diese gewähren den Zugang zu den Produktionshallen für Mensch und Maschine. Gabelstapler und Co. müssen des Öfteren durch die Tore fahren, sei es, um von drinnen nach draußen zu kommen oder den Weg zwischen zwei unterschiedlich temperierten Abschnitten zu finden. Die Wartung der Toranlagen nimmt einen großen Stellenwert ein, damit dieser reibungslose Ablauf gewährleistet werden kann. Von Sektionaltoren über Rolltore bis hin zu Schnelllauftoren, eine regelmäßige Wartung der Tore ist für die volle Einsatzfähigkeit dieser mitunter verantwortlich. Vorgaben zur Wartung und Prüfung kraftbetätigter Tore werden in der DIN EN 12453, der ASR A1.7 sowie der DGUV V3 festgehalten.

Vorschriften zur Prüfung kraftbetätigter Tore

In der DGUV V3 werden Besitzer von Toranlagen dazu aufgefordert, diese alle vier Jahre prüfen zu lassen. Doch das allein reicht nicht aus. Die Wartung der Toranlagen ist gemäß ASR A1.7 einmal jährlich verpflichtend. Aus der Arbeitsstättenrichtlinie geht hervor, dass die Tore auf ihren betrieblichen Zustand geprüft werden müssen, und zwar hinsichtlich wesentlicher Änderungen sowie nach Herstellerangaben. Genauer greift die Arbeitsstättenrichtlinie in mehreren Punkten die Prüfung kraftbetätigter Tore auf. Dort wird die Instandhaltung einschließlich der sicherheitstechnischen Prüfungen genauer erläutert. Demnach sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu beachten und müssen zugleich in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Weiter heißt es, dass die Toranlagen veränderten Nutzungsbedingungen und Einflüssen während ihrer Dauer ausgesetzt sind und somit neue Voraussetzungen für die Sicherheit geschaffen werden müssen. Ob die Sicherheitsmaßnahmen sowie Nutzungsbedingungen noch ausreichend sind, wird in der Prüfung der kraftbetätigen Tore ermittelt. In diesem Zuge stellt die ASR A1.7 Anforderungen an die sicherheitstechnische Prüfung, die zum einen die Vorgaben der Prüfung sowie den Prüfungsintervall festlegen. Ebenso wie die ASR A1.7 geht auch die Norm DIN EN 12453 ausführlicher auf die Anforderungen und das Prüfverfahren ein. In beiden Vorschriften wird nach den Vorgaben des Herstellers geprüft und zwar vor der ersten Inbetriebnahme und dann in einem festgelegten Prüf- und Wartungsintervall. Im Vordergrund steht die sachgemäße Prüfung des Sicherheitszustandes. Diese ist einmal jährlich von einem sachkundigen Prüfer durchzuführen. Dazu beurteilt der Prüfer während der Wartung der Toranlage die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen mit entsprechender Technik. Der Prüfer ist zudem verpflichtet, die Ergebnisse der Prüfung zu protokollieren. Die Prüfprotokolle müssen dann mindestens bis zur nächsten Prüfung archiviert werden. Zur Archivierung der Protokolle eignet sich ein digitaler Wartungsplaner wie der von ECHT! SMART WORK. So vermeiden Sie Papieransammlungen, sparen Platz und können schnell auf das entsprechende Protokoll zugreifen. Weitere Vorteile unserer Online Lösung lesen Sie unter „Funktionen“.