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In der Regel werden Wartungs- und Prüfdienstleistungen durch entsprechende Firmen absolviert. Vor allem in großen Unternehmen, wie im Produktionssektor oder auch in öffentlichen Gebäuden, ist dies der Fall. Im Grunde sind solche Verträge in jeglichen Bereichen, in denen Verschleiß von Gegenständen wie technische Gerätschaften stattfinden oder auch Gefahren in Gebäuden bestehen, sinnvoll. Verpflichtend ist ein solcher Wartungsvertrag nicht, jedoch bietet es sich an, einen entsprechenden Wartungsvertrag aufzusetzen, um zu gewährleisten, dass eine regelmäßige, professionelle Wartung durchgeführt wird. Denn der Wartungsvertrag dient mitunter dem Erhalt des Prüflings. Dazu zählen die Vorbeugung von frühzeitigem Verschleiß sowie die Minimierung von Abnutzung. Ein wichtiger Faktor ist zudem die Absicherung für Unternehmen, im Schadensfall entlastet zu werden, da durch den Vertrag eine regelmäßige Kontrolle belegt werden kann.

Inhalt eines Instandhaltungsvertrages

Ein Wartungs- oder auch Instandhaltungsvertrag beinhaltet den entsprechenden Leistungsumfang sowie die Maßnahmen, die zur Wartung und Prüfung durchgeführt werden sollen. Innerhalb dieses Wartungsvertrages wird daher folgendes festgelegt:

  • Beschreibung des Prüflings
  • Festlegung von Wartungsleistung sowie -zeitraum
  • Mängelgewährleistung
  • Laufzeit sowie Kündigung

 

Grob zusammengefasst sind das die Kernpunkte eines Wartungsvertrages. Der Inhalt, wie zum Beispiel der Leistungsumfang, kann hingegen variieren. Das liegt vor allem daran, dass die einzelnen Prüflinge ebenso individuell sind und dementsprechend unterschiedliche Anforderungen an eine Wartung setzen. Bei allem kann ein Instandhaltungsvertrag jedoch nur Vorteile in den Bereichen Betriebssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit und auch Komfort bieten. Der Komfort ist auf beiden Vertragsseiten von Bedeutung. Der Kunde wird bei der wiederkehrenden Wartung vom Dienstleister an diese erinnert. Er muss sich also nicht eigenständig um einen Termin für die Wartung kümmern. Zudem wird gewährleistet, dass die Prüflinge immerzu in einem einwandfreien Zustand sind. Der Prüfdienstleister kann sich die Arbeit hingegen mit einem digitalen Wartungsplaner erleichtern. So wird dieser ebenso wie der Kunde an die nächste Prüfdienstleistung erinnert, hat alle Prüflinge des Kunden auf einen Blick in der Software vermerkt, kann alte Prüfprotokolle sowie Informationen über den Prüfling abrufen und viele weitere Funktionen nutzen. So ermöglicht ein Instandhaltungsvertrag in Verbindung mit einem digitalen Wartungsplaner ein effizientes Arbeiten für beide Seiten.