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Zwei Hände, dazwischen das Paragraphen-Symbol

Die Betriebssicherheitsverordnung ist die grundlegende Rechtsnorm, die die Anforderungen an Sicherheit und Schutz der Gesundheit von Beschäftigten in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln regelt. Weiterhin hält diese Grundlage die Anforderungen an den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen fest. Seit 2002 wird der sichere Umgang mit Arbeitsmitteln darüber gesteuert. Die Verantwortung für die Sicherheit von Arbeitsmitteln, Anlagen und Maschinen wird durch die Betriebssicherheitsverordnung an die Unternehmen übertragen. Oberste Priorität für einen Arbeitgeber sollte die Sicherheit seiner Mitarbeiter sein, denn wo Menschen arbeiten, entstehen Risiken. Daher ist es umso wichtiger, mögliche Gefährdungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherheit zu ergreifen.

Durch die Betriebssicherheitsverordnung und deren Novellierung von 2016 werden die Unternehmen noch mehr in die Pflicht genommen, den Arbeitsschutz zu priorisieren. Die Verordnung verlangt Handlungsbedarf, gerade durch die Neuerungen sehen sich Unternehmen mit Herausforderungen konfrontiert, die es so zuvor nicht gab. Sie müssen unter anderem sicherstellen, dass ihre Arbeits- und Betriebsmittel keine Gefährdung für die Mitarbeiter darstellen.

Aus diesem Grund wird sowohl in der Betriebssicherheitsverordnung als auch in der DGUV V3 eine Prüfpflicht für diese Anlagen festgehalten. Daraus ergibt sich, dass mögliche Gefahren und Sicherheitsrisiken zuvor analysiert werden müssen. Im gleichen Zuge sollen diese möglichen Gefahren und Risiken durch entsprechende Maßnahmen verringert werden. In diesem Zusammenhang ist es ratsam, ein umfassendes Prüfmanagement auszuarbeiten, damit Verletzungen und Unfälle vermieden werden können.

Prüfplanung mit einem Wartungsplaner

Die Prüfplanung lässt sich mit einem Wartungsplaner übersichtlich und detailliert gestalten. Ein gutes Prüfmanagement enthält neben den Bereichen Bedarfsanalyse und Pflichtendelegation auch die Prüforganisation sowie dessen ausführenden Part, die Durchführung von Prüfungen. Diese Bereiche erfolgen schrittweise und für jedes zu prüfende Arbeits- sowie Betriebsmittel. Dazu muss sich zunächst ein Überblick über die einzelnen Arbeitsmittel verschafft und individuell analysiert werden, welche Prüfungen gesetzlich erforderlich sind. Zudem ist festzustellen, was für die Instandhaltung notwendig ist. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Delegation der Wartungen und Prüfungen. Unternehmen müssen also entscheiden, wer prüft. Das kann ein interner Mitarbeiter sein, der entsprechende Qualifikationen besitzt oder ein außenstehender Prüfer. Dieser ist dann dafür zuständig, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Weiterhin zählen zu der Prüforganisation das Erarbeiten von Prüfkonzepten, die Festlegung von Prüf- und Wartungsterminen sowie das Vorbereiten von revisionssicheren Prüf- und Dokumentationsunterlagen. Sind die zumeist theoretischen Schritte absolviert, findet die Prüfung statt, die nach den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV V3 durchgeführt wird. Die einzelnen Schritte der Prüfplanung lassen sich in einem digitalen Prüf- und Wartungsplaner organisiert vereinen. Mit einer sogenannten Instandhaltungssoftware beziehungsweise einer Prüfmanagement-Software haben Sie jegliche Kontrollaufgaben, die anfallen, im Blick. Bei der Online-Lösung von ECHT! SMART WORK können Sie dank QR-Code schnell und einfach alle Informationen zu dem prüfenden Betriebsmittel abrufen und haben die Möglichkeit, diese jederzeit online einzusehen. Dort finden Sie neben den Informationen zu den Betriebsmitteln auch die nächsten Prüftermine, archivierte Prüfprotokolle sowie Checklisten. Der Wartungsplaner kann für Ihren Bereich individualisiert werden, sodass die Prüfprotokolle und Checklisten auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind. Machen Sie die Wartung und Dokumentation Ihrer Anlagen und Betriebsmittel mit der Online-Lösung von ECHT! SMART WORK so leicht wie nie.