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zwei Männer mit Schutzhelm und Warnweste stehen vor einem Schaltkasten zur Gefährdungsbeurteilung

Die Prüfung von Arbeitsmitteln, also sämtlichen Anlagen und Betriebsmitteln, nach DGUV V3 ist für Unternehmen verpflichtend, damit Mängel rechtzeitig behoben und Schäden vorgebeugt werden können. Das Unternehmen muss zudem Sorge tragen, dass seine Mitarbeiter während der Arbeit mit den Anlagen jederzeit sicher sind und sich nicht in Gefahr begeben. Das gilt gleichermaßen auch während einer Prüfung. Die Prüfung kann mitunter gefährlich für den Prüfenden werden, je nachdem was für eine Art Anlage geprüft wird. Die meiste Gefahr besteht bei der Prüfung von elektrischen Anlagen durch elektrische Körperdurchströmung infolge gefährlicher elektrischer Spannungen oder Verbrennungen durch Lichtbögen. Thermische, mechanische sowie physikalische Einwirkungen können ebenso bei der Prüfung von Arbeitsmitteln gefährlich werden. Setzt sich der Prüfer großem Lärm, optischer Strahlung oder elektromagnetischen Feldern aus, bringt er sich und seinen Körper damit in Gefahr. Dazu zählen ebenso biologische wie chemische Verschmutzungen. Ein hohes Gefährdungspotenzial geht jedoch nicht nur von Anlagen und Betriebsmitteln aus. Der Prüfer kann sich und andere in Gefahr bringen, wenn seine Qualifikationen unzureichend sind und es ihm an Erfahrung mangelt. Eine nicht außer Acht zu lassende Rolle spielen die Produktionsumgebung sowie die Bedingungen vor Ort.

Gefährdungsbeurteilung vor der Prüfung

Damit die Gefahren so gering wie möglich gehalten werden, muss im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Unternehmen mögliche Gefahren zuvor ermittelt sowie entsprechende Schutzmaßnahmen vornimmt. Liegt keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vor, darf die Prüfung nicht stattfinden. Die Beurteilung muss dabei sieben Schritte befolgen. Darunter fallen die Prozesse Vorbereitung, Ermittlung, Bewertung, Festlegung, Durchführung, Überprüfung sowie Fortschreibung. All diese Prozessschritte müssen nach DGUV V3 dokumentiert werden. Die Dokumentation ist in einzelne Bereiche gegliedert und muss neben einer Übersicht, Unterweisung und GDA-Leitlinie auch die möglichen Gefährdungsfaktoren beinhalten.

Daneben werden auch gewisse Anforderungen an den Prüfer gestellt. Die Gefahrenminimierung hängt unter anderem von der Qualifikation des Prüfers ab. Dabei ist darauf zu achten, dass der Prüfer die notwendige Qualifikation für die Prüfaufgabe besitzt. Reicht die Qualifikation beispielswiese nur für den Bereich der elektrischen Sicherheit aus, muss eine andere befähigte Person hinzugezogen werden. Diese muss sich mit den Maßnahmen zum Schutz vor anderen Gefährdungen auskennen und entsprechende Qualifikationen vorweisen können. Die Gefährdungsbeurteilung bezieht sich auch auf gewisse Arbeits- und Betriebsanweisungen, die dem Prüfer gestellt werden müssen. Diese Anweisungen beziehen sich sowohl auf die reine Prüftätigkeit sowie den Umgang mit den zu prüfenden Betriebsmitteln. Weiterhin kann dem Prüfer die Betriebsanleitung des Herstellers vorgelegt werden. Die Gefahrenbeurteilung kann einen erheblichen Anteil daran haben, dass die möglichen Gefahren während der Prüfung von Arbeitsmitteln minimiert werden.

Mit der Online-Lösung von ECHT! SMART WORK haben Sie Ihre Prüfungen und Wartungen immer im Blick. Während der Prüfung kann der Prüfer unter anderem gefundene Mängel bildlich festhalten, sodass diese schnell behoben werden können und die Mitarbeitenden keiner unnötigen Gefahr ausgesetzt sind.